BÜPF

Der 20. Oktober war wieder einmal ein Vortragsmeeting. Michael Frank, Staatsanwalt in Zürich und zuständig für organisierte Kriminalität, sprach über das aktuelle Thema der Internetüberwachung. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sieht eine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten vor und erlaubt lawful interception, falls zwingende Gründe für das Abhören von Telefonen vorliegen. Das neue BÜPF ist gegenwärtig beim Parlament in der Vernehmlassung und will neben der Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung auf 1 Jahr auch sogenannte GovWare („Staatstrojaner“) zulassen, da nur damit Voice over IP Programme, wie z.B. Skype, überwacht werden können..

Michael Frank zeigte auf, wie wichtig diese Instrumente in seiner Arbeit sind, wenn es z.B. darum geht, geplante Rauschgiftlieferungen in Flagranti zu unterbinden. Interessant waren auch die Ausführungen zum Einsatz von Dolmetscher für fremdländische Dialekte.

Nach dem spannenden Vortrag gab es die Hauptspeise. Zwischen Hauptspeise und Dessert konnten Fragen an den Referenten gestellt werden. Es wurde von dieser Möglichkeit reger Gebrauch gemacht, so dass eine interessante Diskussion entstand.

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